Privatdetektive und ihre
Befugnisse:
Da ein Detektiv in der Bundesrepublik Deutschland
keine staatliche Lizenz benötigt, genießt
er auch keinerlei Sonderbefugnisse in Ausführung
seiner Tätigkeiten. Es gilt das sogenannte
Jedermanns- recht, denn bei Detektiven handelt es
sich lediglich um ganz gewöhnliche Gewerbetreibende.
Bei der
Wahl einer Detektei sollte man insbesondere auf
Seriösität und einen guten Leumund achten,
da es sehr viele schwarze Schafe gibt, die sich
mit ihren Ermittlungen am Rande der Legalität
bewegen, denn benötigte Daten sind sehr schwer
zu erhalten und deren Herausgabe kann von jedermann
abgelehnt werden, da eine polizeiliche bzw. staatliche
Autorität ja nicht vorhanden ist.
Detektei beauftragen, warum?
Überwiegend werden Detekteien für zivilrechtliche
Angelegenheiten (wie z. B. Ehebruch) beauftragt,
da staatliche Institutionen hierbei nicht tätig
werden dürfen. Oftmals stellen Detektive eine
nützliche Alternative zur Polizei oder Staatsanwaltschaft
dar, denn diese können auch beauftragt werden,
wenn der Auftraggeber nicht an einer Einschaltung
staatlicher Behörden interessiert ist oder
er im Vorfeld Beweise für ein zu eröffnendes
Strafverfahren oder eine Anzeige sammeln will. Bereits
laufende, offizielle Ermittlungen können ebenfalls
durch die Einschaltung einer Detektei unterstützt
werden.