Seo und Design / Bodensee - Deutschland

Werbung, Marketing und SEO
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Internetdienstleistungen aus der Region Bodensee / Singen, Radolfzell u. Konstanz


Impressum

Inhaber:
Andreas Ganter
Straße:
Junkernbühl 29
Ort:
78239 Rielasingen-Worblingen
Tel.:
07731 83 54 27
Mobil:
0171 63 65 213
Web:
www.firmen-banner.de
E-Mail:
info
firmen-banner.de
Ust.Id Nr.:
DE217014341
Unternehmensform: Einzelfirma / Gerichtsstand: Singen (Hohentwiel)
Sales & Marketing: Andreas Ganter
Büro & Logistik:
Buchhaltung: Michael Baumann
Partnerfirma: CMSEO Onlinemarketing

Über uns:

firmen-banner.de wurde 2003 als Online-Dienstleistungsanbieter für die Bereiche Webmarketing, Internet-Werbung, Firmenlogos und Webdesign sowie als hochwertiges Firmenverzeichnis von Andreas Ganter in Singen (Region Hegau / Bodensee) gegründet und hat sich binnen vier erfolgreicher Jahre zu einer in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannten und geachteten Internet-Dienstleistungs-Plattform für Firmen & Branchen und Gewerbe entwickelt. Ergänzend haben wir uns auf redaktionelle Firmenwerbung und Suchmaschinenoptimierung im Internet spezialisiert. Desweiteren bieten wir über spezialsierte Subunternehmen standardisierte CMS & Typo3 Systeme zum günstigen Fixpreis an.

 

Hinweis: Unsere Angebote und Dienstleistungen richten sich ausschliesslich an Firmen und Gewerbetreibende. Firmeneinträge oder sonstige Dienstleistungen für Privatpersonen bzw. nicht gewerbliche Institutionen sind daher ausgeschlossen.

Über die Inhalte in unseren Webseiten:

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Das LG Düsseldorf (Urt. v. 19.03.2008 - Az.: 2a O 314/07) hat entschieden, dass eine Online-Handelsplattform erst ab Kenntnis für die Rechtsverletzungen, die auf ihrem Portal von Dritten begangen werden, haftet. Als Betreiber unserer Plattform, ist es uns nicht zuzumuten, jedes Angebot vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu überprüfen.

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An Serienabmahner und übereifrige Anwälte:

Bei ungerechtfertigten Abmahnungen oder offensichtlichen Serienabmahnungen werden wir in jedem Falle einen spezialsierten Rechtsbeistand einschalten und ggfs. Feststellungsklage, inklusive uns anfallenden Anwalts- und Rechtskosten, erheben. Einen Schadenersatzanspruch für den uns dadurch entstandenen Aufwand behalten wir uns ebenfalls vor.

Hierzu folgender Hinweis: Das OLG München (Urt. v. 08.01.2008 - Az.: 29 W 2738/07) hat entschieden, dass ein zu Unrecht Abgemahnter einen Schadensersatzanspruch hat.


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