| Die Patientenverfügung
ist ein unverzichtbares, rechtliches Mittel zur Klärung
medizi-nischer und ethischer Belange von Personen,
die auf Grund von Alter, Krankheit oder Unfall ihren
persönlichen Willen nicht mehr selbst formulieren
können. Die Bundesärzte- kammer verweist
hier auf mehrere zur Verfügung stehende Vorsorge-
möglichkeiten, um bereits in gesunden Tagen den
unumstößlichen eigenen Willen schriftlich
fest zu legen bevor der Fall einer Handlungsunfähigkeit
eintritt.
Ein Instrument ist beispielsweise die Patientenverfügung
(auch Patiententestament genannt), in der man
seine Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlung
oder Nicht- behandlung und die Behandlungsbegrenzung
bei einer aussichtslosen Krankheit besonders in der
letzten Lebensphase äußern kann. Zusätzlich
gibt es noch die Betreuungsverfügung,
in der man eine Person des Vertrauens benennen kann,
die im Fall einer notwendig werdenden Betreuung die
Vormundschaft übernehmen soll. Anstelle dieser
Betreuungsverfügung kann auch eine Vorsorgevollmacht
ausgestellt werden, die einer Vertrauensperson sofort
das Handlungsrecht einräumt. Sie muss dann nicht
wie ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt
werden.
Der Sinn derartiger Vorsorgemaßnahmen ist sehr
simpel. Wohl kaum jemand hegt wohl den innigen Wunsch,
dass sein Leben um jeden Preis künstlich und
medizinisch verlängert wird, wenn er etwa unheilbar
krank ist, ohne Aussicht auf Besserung. Mit dieser
Festlegung des eigenen Willens soll das würdevolle
Abschiednehmen von Familie und Freunden ermöglicht
werden. Betroffenen bleibt dann die unangenehme Zeit
im Krankenhaus an medizinischen Geräten erspart. |
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Der ideale Zeitpunkt? Um eine solche Verfügung
zu verfassen muss - ja sollte man nicht unbedingt warten
bis man alt oder krank ist. Ein folgenschwerer Unfall kann
jeden Tag, jede Stunde passieren. Allerdings tun sich Ärzte
und Pfleger manchmal schwer den Patientenwillen zu beachten,
nicht zuletzt aus Gewissensnot oder Angst vor Klagen.
Patientenverfügung Muster - Vorlage
Erstellung einer Patientenverfügung:
Wo bekomme ich ein Muster einer Patientenverfügung?
Im Internet findet man verschiedene Downloads an Mustervorlagen.
Verständlicherweise reichen bei dem rechtlichen Gewicht
dieses Dokumentes aber solche einfachen Standardformulare
nicht aus. Sie sind in ihrer Formulierung zu pauschal gehalten,
berücksichtigen nicht den speziellen Einzelfall oder
persönliche Patientenwünsche. Deshalb sollte man
solche Vorlagen nur als Basis verwenden und individuelle
Begebenheiten nachträglich (beispielsweise zusammen
mit dem Hausarzt, der dabei auch das vorhandene Krankheitsbild
berücksichtigen kann) ergänzen. Gemeinsam können
Arzt und Patient bestimmte Situationen festlegen, bei denen
genau auf Art und Umfang medizinischer Intensivbetreuung
eingegangen wird.
Rechtliche Verbindlichkeit einer Patientenverfügung:
Konkrete Richtlinien des Arztes müssen
unbedingt als Anlage in die Patientenverfügung aufgenommen
werden. Anweisungen des Arztes und die endgültige Verfügung
des Patienten sollten zwar genau definiert werden, aber
trotzdem so kurz und präzise wie möglich formuliert
werden, denn sie müssen in kurzer Zeit gelesen werden
können. Bei diesen, juristisch durchaus berechtigten
Anforderungen ist für beinahe alle Patienten fachkundige
Hilfe dringend notwendig. Das bedeutet, dass zusätzlich
zum Hausarzt auch noch der Rat und die Hilfe eines Fachanwaltes
in Anspruch genommen werden sollte. Dabei ist der Jurist
speziell für die eindeutige und rechtswirksame Formulierung
zuständig. Diese Konstellation ist so eigentlich sehr
vernünftig und trotzdem kann es vorkommen, dass einer
derartigen Patientenverfügung keine Beachtung geschenkt
wird, weil die Rechtslage dazu unklar ist oder anders ausgedrückt,
das entsprechende Gesetz fehlt. Hier vermissen Ärzte
und Juristen die notwendige Rechtssicherheit. Besonders
Ärzte stecken hier in einem verzwickten Dilemma, denn
sie sind einerseits verpflichtet zu helfen, müssen
allerdings auch den freien Willen ihres Patienten respektieren.
Das ist eine konfliktreiche Grenzsituation für jeden
Mediziner.
Um diese Situation weitgehend auszuschließen
sollte man in seiner schriftlichen Patientenverfügung
unterstützend mindestens zwei Bevollmächtigte
benennen, die zum einen über den kompletten Inhalt
der Verfügung informiert sind, über eine entsprechende
Kopie verfügen und im Ernstfall bereit sind, aktiv
zu werden. Es ist dabei nicht immer sinnvoll, beispielsweise
den Ehepartner als Bevollmächtigten einzusetzen, denn
wenn etwa beide nach einem Unfall handlungsunfähig
sind, kann niemand mehr die Patientenverfügung durchsetzen.
Zwei Bevollmächtigte sollten es aber sein, damit mindestens
immer einer erreicht werden kann. Sinnvoll ist es außerdem,
eine Art Notfallkarte, ähnlich einem Organspendeausweis
mitzuführen, auf der spezielle Telefonnummern des Hausarztes,
der Bevollmächtigten und des Hinterlegungsortes der
Patientenverfügung gespeichert sind. Bei einem längeren
Auslandsaufenthalt empfiehlt es sich, eine Übersetzung
in der Landessprache mitzuführen.
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