Trifft das zu, muss er 4 % seines Bruttoeinkommens,
jedoch maximal 2.100 EUR jährlich, in einen kapitalgedeckten
Vertrag einzahlen. Dabei handelt es sich größtenteils
um fondsgebundene Rentenversicherungen, die extra für
diese Riester-Rente spezifiziert wurden. Die Versicherer
müssen ihren Kunden nämlich garantieren, dass
ihre eingezahlten Beiträge sicher angelegt sind und
am Ende der Laufzeit zur Auszahlung kommen. So darf die
Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt und die
Leistung muss in Form einer lebenslangen Rente gezahlt
werden.
Wichtig für den Versicherten ist, dass sein Riester-Vertrag
zusätzlich pfändungssicher ist und bei längerer
Arbeitslosigkeit bei der Anrechung als Vermögen unberücksichtigt
bleibt. Rückwirkend zum 01. Januar 2008 kann die
Riester-Rente auch zum Erwerb von Wohneigentum herangezogen
werden. Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen
bis zu 50.000 EUR aus dem Vertrag entnommen werden, die
jedoch spätestens zwei Jahre nach Entnahme in gleichen
Raten bis zum Rentenbeginn wieder eingezahlt werden müssen.
Zahlt der Versicherte die geforderten 4 % seines Bruttoeinkommens
in den Vertrag ein, kann er für sich selbst 154 EUR
jährlich an staatlicher Zulage beantragen. Für
jedes kindergeldberechtigte Kind erhält er ebenfalls
eine Zulage; für Kinder, die bis 2007 geboren wurden,
gibt es 184 EUR, für solche, die ab 2008 geboren
wurden, jährlich 300 EUR Zulage.
Die Zulage selbst muss mit der Steuererklärung beantragt
werden und wird direkt auf den Riester-Vertrag eingezahlt.
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