Trifft das zu, muss er 4 Prozent seines Bruttoeinkommens,
jedoch maximal 2.100 EUR jährlich, in einen kapitalgedeckten
Vertrag einzahlen. Dabei handelt es sich größtenteils
um fondsgebundene Rentenversicherungen, die extra
für diese Riester-Rente spezifiziert wurden.
Die Versicherer müssen ihren Kunden nämlich
garantieren, dass ihre eingezahlten Beiträge
sicher angelegt sind und am Ende der Laufzeit zur
Auszahlung kommen. So darf die Rente nicht vor dem
60. Lebensjahr ausgezahlt und die Leistung muss in
Form einer lebenslangen Rente gezahlt werden.
Wichtig für den Versicherten ist, dass sein Riester-Vertrag
zusätzlich pfändungssicher ist und bei längerer
Arbeitslosigkeit bei der Anrechung als Vermögen
unberücksichtigt bleibt. Rückwirkend zum
01. Januar 2008 kann die Riester-Rente auch zum Erwerb
von Wohneigentum herangezogen werden. Dabei können
unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50.000 EUR
aus dem Vertrag entnommen werden, die jedoch spätestens
zwei Jahre nach Entnahme in gleichen Raten bis zum
Rentenbeginn wieder eingezahlt werden müssen.
Zahlt der Versicherte die geforderten vier Prozent
seines Bruttoeinkommens in den Vertrag ein, kann er
für sich selbst 154 EUR jährlich an staatlicher
Zulage beantragen. Für jedes kindergeldberechtigte
Kind erhält er ebenfalls eine Zulage; für
Kinder, die bis 2007 geboren wurden, gibt es 184 EUR,
für solche, die ab 2008 geboren wurden, jährlich
300 EUR Zulage.
Die Zulage selbst muss mit der Steuererklärung
beantragt werden und wird direkt auf den Riester-Vertrag
eingezahlt.
Alternativer Tipp: