Hier darf das angesparte Kapital nicht vom Amt in Beschlag
genommen werden. Dennoch stehen diesen Vorteilen noch diverse
Nachteile entgegen. So müssen die Auszahlungen später,
nach Beginn der Rente, immer versteuert werden, was frühere
Vorteile wieder zunichte machen kann.
Außerdem erfolgt die Auszahlung nur als Leibrente,
was bedeutet, dass das Geld nur bis zum Tod des Anlegers
fließt und eine Hinterbleibenenrente wegfallen kann.
So verfällt nach dem Tod des Sparers das gesamte angesparte
Kapital. Am ehesten lohnt sich die Versicherungsform der
Rürup-Rente also noch für ältere Selbstständige,
die keine allzu lange Zeit mehr bis zur Rente haben und
daher nicht mehr allzu viel Kapital investieren. Insgesamt
ist es derzeit möglich, bei einer Inevstition in die
Altersvorsorge von jährlich 20.000 Euro beziehungsweise
40.000 Euro bei Verheirateten, Steuerfreiheit zu erzielen.
Im Allgemeinen lohnt sich diese Rentenform für die
Berufsgruppe der Selbstständigen jedoch kaum, da diese
Gelbeträge in dieser Höhe in der Regel schon in
andere Versicherungen fließen, der maximale Abzugsbetrag
also deutlich überschritten wird. Eine staatliche Förderung
ist somit nicht mehr deutlich. So ist die Rentenform, die
von Rürup entwickelt wurde, für Selbstständige
kaum rentabel.
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Redaktioneller
Beitrag von A. Ganter am 22.07.2008 - Thema: Altersvorsorge
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