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Rürup-Rente bedeutet im Genaueren, dass das Kapital, welches im Laufe der Zeit angespart wurde, dem Anleger nicht ausgezahlt werden darf, sondern ein Leben lang für die Dauer der Pension angesammelt wird. Um sich eine Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente als verlässliche Basisrente zu sichern, müssen jedoch auch diverse Voraussetzungen vorherrschen, um den Vertrag beschließen zu können. So muss klar sein, dass eine Auszahlung der Rente erst nach der Vollendung des 60. Lebensjahres stattfinden kann. Des Weiteren sind die Ansprüche, die aus dem Rentenvertrag resultieren, nicht vererbbar oder verleihbar, sie dürfen nicht veräußerst oder gar kapitalisiert werden. Insgesamt betrachtet ist die Rürup Rente eine gute Alternative zu der gesetzlichen Versicherung oder auch der Riester-Rente. Dies liegt zum einen daran, dass der Sparer seine spätere Versorgung im Rentenalter sicher mit Hilfe des Staates und gewährleisteten Zuschüssen aufbauen kann. Weitere Infos rund um die Themen Altersvorsorge & Rente Daraus resultieren auch gewisse steuerliche Vorteile, die in dieser Form leider nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorhanden sind. Außerdem gilt das angesparte Kapital im Rürup-Vertrag nicht als Vermögen, wenn es darum geht, dieses im Rahmen der Arbeitslosigkeit und dem dann anfallenden Arbeitslosengeld I oder später Arbeitslosengeld II festzustellen. Geld, das zur Rente bestimmt ist, wird hier nicht angetastet. Ähnlich verhält es sich bei Pfändungen im Falle von Verschuldung.
Surftipp für Angestellte: Riester-Rente
für Arbeitnehmer
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