So herrscht noch
immer das Problem, dass - da die Anleger ja ihr persönliches
Eigenkapital der Schifffahrtsgesellschaft zur Verfügung
stellen - ein Anspruch auf feste Zinsen oder auch einen
geregelten Rückzahlungstermin für die Investition
nicht vorhanden ist.
Oft wird der private Anleger nur an wirtschaftlichen Erfolgen
seines Investments beteiligt. All dies ist der Fall, da
ein fester Vertrag vorab nicht geschlossen wird und somit
im "Worst Case" auch ein totaler Verlust des Geldes
möglich ist. Ein weiterer Gefahrenfaktor ist die fehlende
staatliche Kontrolle, wodurch Vorschriften, Befähigungs-
oder Zuverlässigkeits- nachweise wegfallen und die
Schiffsfonds zu einer unsicheren Angelegenheit machen. Jedoch
kann die Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft auch
als eine positive und renditestarke Investition betrachtet
werden. Zum einen wäre ein Grund hierfür, dass,
nachdem man sein Geld in Schiffsfonds angelegt hat, meist
jährliche Auszahlungen im Bereich von etwa 8% bis 12%
anfallen können.
Hier kann der Investor von der sogenannten Tonnagebesteuerung
in Deutschland profitieren. Ein erheblicher steuerlicher
Vorteil besteht außerdem darin, dass bei Anlage
des Vermögens ein Freibetrag von 225.000 Euro festgelegt
wurde, der bei Investition in Schiffsfonds, absolut steuerfrei
sind. Dies dürfte insbesondere bei Erbschaften oder
Schenkungen interessant sein, da diese in einem solchen
Bereich besteuert werden müssten. Auch wird die Attraktivität
dieser Anlagemöglichkeit durch as Einkommenssteuergesetz
noch gesteigert. Bei Abfindungszahlungen wird hier die
Versteuerung geregelt. Besonders bei niedrig zu versteuerndem
Lohn könne hier hohe Vorteile im Gegensatz zum Normaltarif
erzielt werden, was die Einkommenssteuer angeht.
Ergänzende Tipps: