So herrscht noch
immer das Problem, dass - da die Anleger ja ihr persönliches
Eigenkapital der Schifffahrtsgesellschaft zur Verfügung
stellen - ein Anspruch auf feste Zinsen oder auch einen
geregelten Rückzahlungstermin für die Investition
nicht vorhanden ist.
Oft wird der private Anleger nur an wirtschaftlichen
Erfolgen seines Investments beteiligt. All dies ist
der Fall, da ein fester Vertrag vorab nicht geschlossen
wird und somit im "Worst Case" auch ein totaler
Verlust des Geldes möglich ist. Ein weiterer Gefahrenfaktor
ist die fehlende staatliche Kontrolle, wodurch Vorschriften,
Befähigungs- oder Zuverlässigkeits- nachweise
wegfallen und die Schiffsfonds zu einer unsicheren Angelegenheit
machen. Jedoch kann die Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft
auch als eine positive und renditestarke Investition
betrachtet werden. Zum einen wäre ein Grund hierfür,
dass, nachdem man sein Geld in Schiffsfonds angelegt
hat, meist jährliche Auszahlungen im Bereich von
etwa 8% bis 12% anfallen können.
Hier kann der Investor von der sogenannten Tonnagebesteuerung
in Deutschland profitieren. Ein erheblicher steuerlicher
Vorteil besteht außerdem darin, dass bei Anlage
des Vermögens ein Freibetrag von 225.000 Euro
festgelegt wurde, der bei Investition in Schiffsfonds,
absolut steuerfrei sind. Dies dürfte insbesondere
bei Erbschaften oder Schenkungen interessant sein,
da diese in einem solchen Bereich besteuert werden
müssten. Auch wird die Attraktivität dieser
Anlagemöglichkeit durch as Einkommenssteuergesetz
noch gesteigert. Bei Abfindungszahlungen wird hier
die Versteuerung geregelt. Besonders bei niedrig zu
versteuerndem Lohn könne hier hohe Vorteile im
Gegensatz zum Normaltarif erzielt werden, was die
Einkommenssteuer angeht.
Ergänzender Tipp: