Umweltprämie für die Verschrottung von Altfahrzeugen


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Die Verschrottungsprämie beim Neuwagenkauf

Mit der, ab 2009 für alle Neuwagen und Privatpersonen gültigen, Verschrottungsprämie (der offizielle Name lautet Umweltprämie) beabsichtigt die Bundesregierung die Unterstützung und Ankur- belung der Autoindustrie.

Dafür werden insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Ist diese Summe verbraucht, erfolgen keine weiteren Zahlungen. Aus diesem Grunde sollte jeder, der einen Neuwagenkauf plant, nicht mehr allzu lange damit warten. Es ist davon auszugehen, dass die 600.000 Anträge, für welche die Förderungssumme ausreicht, sehr schnell vorliegen. Spätestens zum 31.12.2009, sofern die finanziellen Mittel bis zu diesem Datum ausreichen, wird die Förderung des Autokaufs eingestellt.

Bereits jetzt wurde ein enormer Andrang bei den Autohäusern und Händlern als Folge der Förderung gemeldet. Grundvoraus- setzung für die Auszahlung der Förderung in Höhe von 2.500 Euro an Privatpersonen ist die Verschrottung und Abmeldung eines Fahrzeuges, welches vor dem 14.01.2000 zugelassen wurde. Außerdem muss dieses Auto seit mindestens einem Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.

2500 Euro Verschrottungsprämie kassieren?



Online Antrag für Abwrackprämie

Wichtig: Seit dem 17. März kann der Antrag zur Umweltprämie nur noch über das Internet gestellt werden.

Mit dieser Regelung versucht man den Missbrauch der neuen Förderung vorzubeugen. Für den Nachweis der Verschrottung des Fahrzeuges benötigt man eine Bescheinigung des Demontagebetriebes. Diese reicht man zusammen mit der Abmeldebestätigung der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Eschborn bei Frankfurt am Main zur Beantragung der Umweltprämie ein. Zu beachten ist auch, dass bei der Antragstellung die Originalunterlagen der Verschrottung und Abmeldung einzureichen sind. Als weitere Voraussetzung muss der zeitgleiche Kauf eines Neu- oder Jahreswagens mit einer Schadstoffklasse ab der vierten Stufe nachgewiesen werden. Dieses neue Fahrzeug muss auf den Antragssteller zugelassen werden. Zur Vereinfachung der Prozedur ist es möglich, den auserwählten Autohändler, bei welchem man den Neuwagen kauft, mit der Verschrottung und der Antragsstellung für die Umweltprämie zu beauftragen. Allerdings dies stößt bei vielen Autohändlern, wegen des hohen Aufwandes, auf enorme Gegenwehr. Insbesondere ist hier oft noch nicht klar, in wie weit dabei die Kosten für die Verschrottung und der logistische Aufwand für die Autohändler finanziell beglichen wird. Viele Autohändler weigern sich, diese Dienstleistung kostenfrei anzubieten. Im Zweifelsfalle sollte man sich daher selber um die Verschrottung seines Altwagens und die Antragsstellung kümmern. Nimmt man die Dienste des Autohändlers hierfür in Anspruch, wird die Prämie direkt vom Kaufpreis des Neuwagens abgezogen und später von der Auszahlungsbehörde an den Händler erstattet.


Als weiteren Anreiz für den Neuwagenkauf wird eine Befreiung von der Steuerpflicht für einen Zeitraum von einem Jahr, für Neuwagen innerhalb der Euro-5 oder Euro-6 Norm sogar für zwei Jahre, gewährt. Diese kann man allerdings nur bei einem Neuwagenkauf bis zum 30.06.2009 in Anspruch nehmen. Insgesamt stößt diese Hilfsmaßnahme unter den Gesichtspunkten des Umweltschutzes auf viel Kritik, da bei der Produktion der Neuwagen mehr Schadstoffe in die Umwelt abgegeben werden, als die Menge an Schadstoffen, welche durch die Benutzung der Altwagen entsteht. Es wird außerdem eine hohe Missbrauchsrate in Form gefälschter Verschrottungsurkunden durch einige Autohändler befürchtet, welche die eingezogenen Altwagen dann ins Ausland verkaufen, anstatt sie der vorgeschriebenen Verschrottung zuzuführen.