Online Antrag für Abwrackprämie
Wichtig:
Seit dem 17. März kann der Antrag zur Umweltprämie
nur noch über das Internet gestellt werden.
Mit dieser Regelung versucht man den Missbrauch
der neuen Förderung vorzubeugen. Für den Nachweis
der Verschrottung des Fahrzeuges benötigt man eine
Bescheinigung des Demontagebetriebes. Diese reicht man zusammen
mit der Abmeldebestätigung der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle
beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Eschborn bei Frankfurt am Main zur Beantragung der Umweltprämie
ein. Zu beachten ist auch, dass bei der Antragstellung die
Originalunterlagen der Verschrottung und Abmeldung einzureichen
sind. Als weitere Voraussetzung muss der zeitgleiche Kauf
eines Neu- oder Jahreswagens mit einer Schadstoffklasse
ab der vierten Stufe nachgewiesen werden. Dieses neue Fahrzeug
muss auf den Antragssteller zugelassen werden. Zur Vereinfachung
der Prozedur ist es möglich, den auserwählten
Autohändler, bei welchem man den Neuwagen kauft, mit
der Verschrottung und der Antragsstellung für die Umweltprämie
zu beauftragen. Allerdings dies stößt bei vielen
Autohändlern, wegen des hohen Aufwandes, auf enorme
Gegenwehr. Insbesondere ist hier oft noch nicht klar, in
wie weit dabei die Kosten für die Verschrottung und
der logistische Aufwand für die Autohändler finanziell
beglichen wird. Viele Autohändler weigern sich, diese
Dienstleistung kostenfrei anzubieten. Im Zweifelsfalle sollte
man sich daher selber um die Verschrottung seines Altwagens
und die Antragsstellung kümmern. Nimmt man die Dienste
des Autohändlers hierfür in Anspruch, wird die
Prämie direkt vom Kaufpreis des Neuwagens abgezogen
und später von der Auszahlungsbehörde an den Händler
erstattet.
Als weiteren Anreiz
für den Neuwagenkauf wird eine Befreiung von der
Steuerpflicht für einen Zeitraum von einem Jahr,
für Neuwagen innerhalb der Euro-5 oder Euro-6 Norm
sogar für zwei Jahre, gewährt. Diese kann
man allerdings nur bei einem Neuwagenkauf bis zum 30.06.2009
in Anspruch nehmen. Insgesamt stößt diese
Hilfsmaßnahme unter den Gesichtspunkten des Umweltschutzes
auf viel Kritik, da bei der Produktion der Neuwagen
mehr Schadstoffe in die Umwelt abgegeben werden, als
die Menge an Schadstoffen, welche durch die Benutzung
der Altwagen entsteht. Es wird außerdem eine hohe
Missbrauchsrate in Form gefälschter Verschrottungsurkunden
durch einige Autohändler befürchtet, welche
die eingezogenen Altwagen dann ins Ausland verkaufen,
anstatt sie der vorgeschriebenen Verschrottung zuzuführen.