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Weitere Versicherungen beim Hausbau (18.6.2008)

Neben der Haftpflichtversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung gibt es noch weiter Versicherungen rund um den Hausbau.

Die Feuer-Rohbau-Versicherung sichert Schäden am Neubau selbst ab, im Gegensatz zu den meisten anderen Policen, die finanzielle Ansprüche Dritter. Die Feuer-Rohbau-Police schützt den Eigentümer gegen Brandrisiken. Bei einigen Banken wird die Versicherung für die Vergabe eines Baudarlehens als Voraussetzung angesehen.

Die Bauleistungsversicherung sichert unvorhersehbare Schäden am Neubau bis zur Bezugsfertigkeit ab. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Vandalismus und Diebstahl von schon fest eingebauten Gegenständen wie die Sanitärausstattung. Auch werden Auftragnehmer des Bauherrn, wie beispielsweise Handwerksbetriebe, durch diese Police geschützt. Dadurch können die Kosten anteilig auf die beteiligten Unternehmen umgelegt werden. alle Regelungen sollten allerdings schriftlich festgelegt werden.

Auch kann ein Bauhelfer- Unfallversicherungsschutz Sinn machen. Sollten das Haus unter anderem durch die Hilfe von Verwandten oder Freunden gebaut werden, ist es empfehlenswert, eine Bauhelfer- Unfallversicherung abzuschließen. Sie ermöglicht es dem Bauherrn seine Helfer über den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus abzusichern. Als Hilfsarbeiter müssen sie aber nach einer Mindestarbeitsdauer von sechs Tagen sowieso nach dem Gesetz bei der örtlichen Bau- Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Für weitere Informationen ist die Seite www.axa.de der AXA Versicherungen empfehlenswert.



Notwendigkeit von Versicherungen beim Hausbau (18.6.2008)

Künftige Bauherren sollten sich vor Beginn des Hausbaus um den passenden Versicherungsschutz bemühen. Ratsam ist es, deshalb direkt nach dem Grundstückskauf damit anzufangen, damit das Leben mit dem Eigenheim sorgenfrei bleibt.

Oberste Priorität hat die Haftpflichtversicherung. Grundstückbesitzer haften für jeden Schaden, der auf ihrem Grundstück geschieht oder damit zu tun hat. In derartigen Fällen übernimmt die Haftpflichtversicherung Schäden auf unbebauten Grundstücken. Nach Fertigstellung des Hauses sollten allerdings Versicherungsalternativen gesucht werden.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert den Bauherren vor Schadensersatzansprüchen, die entstehen, wenn beispielsweise Kinder auf der abgesicherte Baustelle beim Klettern vom Gerüst fallen. Durch das Aufstellen von Schildern mit dem Hinweis, dass das Betreten der Baustelle verboten sei, hindern nicht davor, dass der Eigentümer zum Schadensersatz verpflichtet werden kann. Die Bauherrenpolice sichert den Eigentümer während der gesamten Bauzeit bis zur erfolgreichen Bauabnahme, was höchstens drei Jahre dauern darf. Entscheidend dabei ist, dass die Versicherung eine hohe Deckungssumme hat, die bei mindestens zwei Millionen EURO sein sollte.