Im Rahmen der Verfahrenstechnik wird ein Apparat als Gebilde angesehen, mit dem Energie oder Stoffe umgesetzt werden. Dies geschieht in der Form, dass gar keine oder nur im geringen Maße mechanische Arbeit aufgenommen oder abgegeben wird. Der Apparat unterscheidet sich hierbei deutlich von der Maschine. Apparate weisen daher meist keine Teile zur Kraftübertragung auf, welche nach außen geführt sind, wie Achsen, Wellen oder Stangen. Falls doch ist die Bewegung der entsprechenden Teile von untergeordneter Bedeutung für die Funktionsweise des gesamten Apparates. Der Apparatebau beschäftigt sich mit der Herstellung dieser Apparate, die in der Biotechnologie, der Chemie- oder Energietechnik eingesetzt werden.